Lutz Jahnle, Bootsbaumeister

 
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CE-Zertifizierung

auf Anfrage

CE steht für Europäische Gemeinschaft (franz.:"Communautés Européennes") und soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien darstellen. Das CE-Zeichen ist somit ein europäischer "Reisepass" für Produkte. Die Kennzeichnung wird vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten angebracht. Voraussetzung ist eine Konformitätserklärung auf der Basis einer technischen Dokumentation. Verlangt die EU-Richtlinie eine Zertifizierung, so wird neben der CE-Kennzeichnung die Kenn-Nummer der benannten Stelle angebracht.

• unter der Maschinenrichtlinie erhält die Maschine ein CE-Kennzeichnung
• unter der EMV-Richtlinie erhält jedes Gerät eine Kennzeichnung und
• unter der Niederspannungsrichtlinie erhält jedes Betriebsmittel eine Kennzeichnung

Auch wenn ein Produkt unter mehrere Richtlinien fällt, erhält es nur eine CE-Kennzeichnung. Die dazugehörige Konformitätserklärung spezifiziert darum im Einzelnen, zu welchen Richtlinien die Konformität erklärt wird, beispielsweise EMV und Niederspannung.

Ein irreführender Begriff

Produkte dürfen und müssen nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie den spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, die ein solche CE-Kennzeichnung vorschreiben.

Bei der Erklärung der Konformität mit einer EU-Richtlinie kommt es zu keiner Zertifizierung oder Vergabe des CE-Zeichens durch eine unabhängigie Stelle.

In einigen EU-Richtlinien wird für spezielle Produkte eine EG-Baumusterprüfung durch eine gemeldete Stelle vorgeschrieben. Aber auch in diesem Fall liegt die Ausstellung der Konformitätserklärung und das Anbringen des CE-Zeichens im Aufgabenbereich des Herstellers.