CE-Zertifizierung
auf
Anfrage
CE
steht für Europäische Gemeinschaft
(franz.:"Communautés Européennes")
und soll die Übereinstimmung eines
Produktes mit den jeweils maßgeblichen
EU-Richtlinien darstellen. Das CE-Zeichen
ist somit ein europäischer "Reisepass"
für Produkte. Die Kennzeichnung
wird vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten
angebracht. Voraussetzung ist eine Konformitätserklärung
auf der Basis einer technischen Dokumentation.
Verlangt die EU-Richtlinie eine Zertifizierung,
so wird neben der CE-Kennzeichnung die
Kenn-Nummer der benannten Stelle angebracht.
unter der Maschinenrichtlinie erhält
die Maschine ein CE-Kennzeichnung
unter der EMV-Richtlinie erhält
jedes Gerät eine Kennzeichnung
und
unter der Niederspannungsrichtlinie
erhält jedes Betriebsmittel eine
Kennzeichnung
Auch
wenn ein Produkt unter mehrere Richtlinien
fällt, erhält es nur eine
CE-Kennzeichnung. Die dazugehörige
Konformitätserklärung spezifiziert
darum im Einzelnen, zu welchen Richtlinien
die Konformität erklärt wird,
beispielsweise EMV und Niederspannung.
Ein
irreführender Begriff
Produkte
dürfen und müssen nur dann
mit einer CE-Kennzeichnung versehen
werden, wenn sie den spezifischen EU-Richtlinien
unterliegen, die ein solche CE-Kennzeichnung
vorschreiben.
Bei der Erklärung der Konformität
mit einer EU-Richtlinie kommt es zu
keiner Zertifizierung oder Vergabe des
CE-Zeichens durch eine unabhängigie
Stelle.
In einigen EU-Richtlinien wird für
spezielle Produkte eine EG-Baumusterprüfung
durch eine gemeldete Stelle vorgeschrieben.
Aber auch in diesem Fall liegt die Ausstellung
der Konformitätserklärung
und das Anbringen des CE-Zeichens im
Aufgabenbereich des Herstellers.
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